Die onpier GmbH ist bestrebt, ihre Website www.onpier.de im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu gestalten. Die rechtliche Grundlage bilden das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 sowie die Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.onpier.de einschließlich aller Unterseiten, die unter dieser Domain erreichbar sind.
Die Website www.onpier.de ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit § 12a BGG sowie des BFSG vereinbar. Die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, werden schrittweise umgesetzt.
Trotz unserer Bemühungen zur barrierefreien Gestaltung können derzeit folgende Barrieren bestehen:
Wir arbeiten fortlaufend daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben.
Diese Erklärung wurde am 07.01.2026 auf Grundlage einer internen Selbstbewertung erstellt. Die Inhalte der Erklärung werden mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen an der Website überprüft und aktualisiert.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.onpier.de auffallen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung und bemühen uns, die Barrieren schnellstmöglich zu beheben.
Barrierefrei erreichbarer Kontakt:
onpier GmbH
Uhlandstraße 3
80336 München
E-Mail Adresse:
info@onpier.de
Telefon:
+49 (0) 89 – 215267740
Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, haben Sie das Recht, die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) einzuschalten. Die Schlichtungsstelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zur Barrierefreiheit zwischen Nutzer:innen und öffentlichen Stellen.
In Deutschland sind die Bundesländer für die Kontrolle der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zuständig. Dafür wurde eine zentrale Marktüberwachungsbehörde in Magdeburg eingerichtet. Zu deren Aufgaben gehört es, Beschwerden und Meldungen von Verbrauchern und Verbänden über mögliche Verstöße gegen die Barrierefreiheitsvorgaben entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
Anfragen und Meldungen können an diese Adresse gerichtet werden:
MLBF AöRLetzte Aktualisierung: 07. Januar 2026